Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft hier (PDF, 822 kB) soll Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in den strukturschwachen Regionen des Landes geben. Die Fördermittel sollen unmittelbar zur Verbesserung der Einkommenssituation und zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen. Außerdem sollen sie die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen unterstützen.
Die Idee des Programms: Beihilfen zur Neuansiedlung oder Erweiterung innovativer Unternehmen nützen wirtschaftlich schwächeren Regionen mehr als der Versuch, bedrohte Unternehmen mit Subventionen kurzfristig zu erhalten. Die beschäftigungswirksamen Projekte des RWP konnten in der Vergangenheit den Verlust von Arbeitsplätzen in Krisenbranchen teilweise ausgleichen. Hierzu haben insbesondere Gründer und mittelständische Unternehmen beigetragen. Sie stehen daher im Zentrum der regionalen Wirtschaftsförderung in Nordrhein-Westfalen.
Am 01.1.2011 ist die neue Richtlinie des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms für Beratungsleistungen in Kraft getreten, die Sie hier (PDF, 330 kB) downloaden können. Der Antrag ist bei der NRW.BANK erhältlich bzw. kann im Internet unter www.nrw.bank.de heruntergeladen werden.
Für eine Förderung kommen vor allem überregional arbeitende Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Fremdenverkehr und bestimmten Dienstleistungsbereichen in Betracht, wenn sie in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" investieren und
Zu den Fördergebieten gehören weite Teile des Ruhrgebietes (Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, die Kreise Recklinghausen und Unna) sowie Bielefeld, Mönchengladbach und die Kreise Heinsberg, Herford, Höxter und Lippe. Eine Übersichtskarte zu den Fördergebieten in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier (PDF, 450 kB). Nähere Informationen zu den Fördergebieten finden Sie auch im Anhang 1 der Richtlinie zum Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm.
Die Fördermittel des RWP sind bestimmt für
Die Unternehmen erhalten Zuschüsse zwischen 10 und 25 Prozent der Investitionssumme. Anträge sind bei der NRW.BANK zu stellen.
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm in NRW finanziert sich aus drei Quellen:
Aktuelle Erlasse und Antragsformulare stehen auf der Internet-Seite der NRW.BANK bereit. Auskünfte erhalten Sie auch telefonisch unter (0211) 91741-4800 oder (0251) 91741-4800 sowie bei allen Banken und Sparkassen in NRW.
Weitere Informationen zur Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" finden Sie hier (PDF, 154 kB).
Ein Verzeichnis der Förderungen von Unternehmen im Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2011 im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms finden Sie hier (PDF, 48 kB).
Land und Bund bieten für mittelständische Unternehmen spezielle Hilfen wie Bürgschaften und Haftungsfreistellungen an. Für ein erstes vertrauliches Informationsgespräch hat das Land bei der NRW.BANK eine Infoline eingerichtet unter 0211/ 91741-4800.
Für Export-Unternehmen bündelt das Außenwirtschaftsportal von NRW.International viele Services und Infos. Mit Förderangeboten, Branchen- und Länderinformationen.
Die Landesregierung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen gezielt bei ihrem Messeauftritt auf ausgewählten Leitmessen in ganz Deutschland. Hier finden Sie aktuelle Informationen zu Messebeteiligungen des Landes.
NRW fördert den Mittelstand. Die NRW.BANK bietet das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte.