Die Landesregulierungsbehörde hat die Aufsicht über den Betrieb der Strom- und Gasnetze. Die rechtlichen Grundlagen sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und darauf beruhende Verordnungen für den Netzzugang, den Netzanschluss und die Netzentgelte.
Die Landesregulierungsbehörde ist zuständig für Netzbetreiber, die weniger als 100.000 Kunden versorgen; für Netzbetreiber mit mehr Kunden und für länderübergreifende Netze ist die Bundesnetzagentur verantwortlich. Die Landesregulierungsbehörde hat damit die Aufsicht über rund 230 Strom- und Gasnetze in Nordrhein-Westfalen.
Kontakt:
Landesregulierungsbehörde Nordrhein-Westfalen
im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat V B 4
40190 Düsseldorf
Tel.: +49 (0) 211 837-2727
Fax: +49 (0) 211 837-2756
E-Mail: info@landesregulierungsbehoerde.nrw.de
Weitere Informationen zur Landesregulierungsbehörde erhalten Sie unter:
Die allgemeine Energieaufsicht überwacht die Einhaltung der weiteren energierechtlichen Vorschriften nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Hierzu gehören vor allem die allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung aus dem Niederspannungsnetz (Strom) oder aus dem im Niederdrucknetz (Gas), die in der Strom-Grundversorgungsverordnung (StromGVV) und in der Gas-Grundversorgungsverordnung (GasGVV) geregelt sind.
Der Betrieb eines Energieversorgungsnetzes bedarf nach dem Energiewirtschaftsgesetz einer vorherigen behördlichen Genehmigung. Diese Genehmigung kann nur für ein jeweils zu betrachtendes Netz erteilt werden. Eine generell gültige Genehmigung für Netzbetriebe ist nicht möglich.
Kontakt:
Landesregulierungsbehörde Nordrhein-Westfalen
im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat V B 4
40190 Düsseldorf
Tel.: +49 (0) 211 837-2727
Fax: +49 (0) 211 837-2756
E-Mail: info@landesregulierungsbehoerde.nrw.de
Die Energiekartellbehörde als Landeskartellbehörde im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen beschäftigt sich u.a. mit Bürger- und Verbraucheranfragen bei Problemen mit leitungsgebundener Energie wie Strom, Gas, Wasser und Fernwärme. Im Weiteren ist sie für die Themengebiete "Energiehandel" und "Vertriebsprodukte" zuständig.
Kontakt:
Energiekartellbehörde
im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat V A 3
40190 Düsseldorf
Tel.: +49 (0) 211 837-2779
Fax: +49 (0) 211 837-4531
E-Mail: info@landeskartellbehoerde-energiebereich.nrw.de
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