Rechtssicherheit und ein freier Wettbewerb sind Grundvoraussetzungen für eine funktionierende Marktwirtschaft. Das Wirtschaftsministerium überwacht und prüft, ob die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen des Landes, des Bundes und der EU eingehalten werden. Ziel ist es, allen Unternehmern einen freien Zugang zum Markt zu ermöglichen und Kartellabsprachen zu verhindern. Zu den Aufgaben des Ministeriums gehört auch die Kontrolle staatlicher Subventionen, um Verzerrungen durch solche Beihilfen zu verhindern.
Im Zentrum der wettbewerbsrechtlichen Arbeit steht die Landeskartellbehörde, die dem Wirtschaftsministerium zugeordnet ist. Sie spürt vorwiegend Missbrauchsfälle auf und berät kleine und mittlere Unternehmen.
Verzerrungen des Wettbewerbs verhindern: Dies ist die zentrale Aufgabe der Landeskartellbehörde im Wirtschaftsministerium.
Subventionen dürfen den Wettbewerb nicht behindern: Das EU-Beihilferecht schreibt vor, jede Begünstigung von Unternehmen vorab anzumelden.
NRW ist ein rohstoffreiches Land – doch die Ressourcen sind endlich. Der Rohstoffbericht beschreibt die Eckpunkte einer nachhaltigen Nutzung.
Land und Bund bieten für mittelständische Unternehmen spezielle Hilfen wie Bürgschaften und Haftungsfreistellungen an. Für ein erstes vertrauliches Informationsgespräch hat das Land bei der NRW.BANK eine Infoline eingerichtet unter 0211/ 91741-4800.
Für Export-Unternehmen bündelt das Außenwirtschaftsportal von NRW.International viele Services und Infos. Mit Förderangeboten, Branchen- und Länderinformationen.
Die Landesregierung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen gezielt bei ihrem Messeauftritt auf ausgewählten Leitmessen in ganz Deutschland. Hier finden Sie aktuelle Informationen zu Messebeteiligungen des Landes.
NRW fördert den Mittelstand. Die NRW.BANK bietet das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte.