Krisenvorbereitung

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Auf die Krise vorbereitet:

So unterstützt das Land mittelständische Unternehmen

Umsatzrückgänge, der teilweise Rückzug von Warenkreditversicherern und Kredite, die nicht oder aber zu deutlich schlechteren Konditionen verlängert werden: Die Finanz- und Wirtschaftskrise erreicht zunehmend auch Unternehmen mit solider Vermögenssubstanz und einem guten Rating.

Hier gilt es, notwendige Umstrukturierungen in den Unternehmen vorzunehmen, einen zeitweiligen Liquiditätsmangel zu überbrücken und Zukunftsinvestitionen möglich zu machen, um diese an sich wettbewerbsfähigen Unternehmen zu sichern. Wichtig ist: Je früher ein Unternehmen handelt und sich informiert, umso größer die Chance, dass die Hilfen greifen.

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NRW.BANK-Infoline: 0211/ 91741-4800 

Die Förderberater der NRW.BANK bei der NRW.BANK-Infoline unter 0211/ 91741-4800 informieren und beraten individuell und diskret mittelständische Unternehmen über diese und weitere Förderinstrumente. Als Berater der Förderbank des Landes sind sie zur Neutralität verpflichtet. Auch Unternehmen in Schwierigkeiten sollten sich so früh wie möglich hier melden, um alle Möglichkeiten zum Erhalt auszuloten. Zudem sollten sie das Gespräch mit ihrer Hausbank suchen. Denn die Vergabe von Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und günstigen Krediten erfordern immer, dass das Vorhaben durch eine Hausbank begleitet wird.

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Liquiditätssicherung und Investitionsstärkung 

Überbrückung von Liquiditätsengpässen

  • Verbürgung von Krediten von bis zu 80 Prozent durch Bürgschaften der Bürgschaftsbank oder des Landes. Die Landesregierung hat den Bürgschaftsrahmen von 900 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro erhöht.
  • Das neue KfW-Sonderprogramm 2009 bietet Haftungsfreistellungen von 60% für Betriebsmittelkredite.
  • Zinsgünstige Betriebsmittelkredite für KMU mit 80% Ausfallbürgschaft durch den NRW.BANK.Mittelstandskredit.

Finanzierung von Investitionen und Innovationen

  • Kredite im Rahmen des neuen KfW-Sonderprogramms 2009 bis 50 Millionen Euro und Haftungsfreistellungen bis 90%.
  • KMU-Investitionsdarlehen bis 1 Millionen Euro mit 100% Haftungsfreistellung durch die NRW.BANK (NRW/EU.Investitionskapital).
  • Zinsgünstige Investitionsdarlehen bis 5 Millionen Euro, kombinierbar mit einer 80-prozentigen Landesbürgschaft durch den NRW.BANK.Mittelstandskredit.
  • Neu: Investitionszuschüsse für arbeitsplatzsichernde Maßnahmen und für den Erwerb eines von Stilllegung bedrohten Betriebs in speziellen Fördergebieten des Landes.
  • Zuschüsse des Bundes im Rahmen des „Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand“ für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte.
  • Zuschüsse für Unternehmen für Forschung und Entwicklung im Energiebereich im Rahmen des Programms Progres.NRW.
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Netzwerk Unternehmenssicherung 

Unternehmen, die insbesondere in Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise in Schwierigkeiten geraten sind, können sich direkt an einen Ansprechpartner in ihrer Region wenden. Die Netzwerkpartner vor Ort übernehmen Moderations- und Vermittlungsfunktionen, informieren über Unterstützungsmöglichkeiten und geben einen Überblick über die nächsten Schritte.

Weitere Informationen zum Netzwerk Unternehmenssicherung und zu Ansprechpartner in Ihrer Region finden Sie hier.

 

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Umstrukturierungs- und Sanierungsberatung 

Besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann es auch notwendig sein, neue Strategien zu entwickeln und die betrieblichen Abläufe immer wieder neu zu organisieren. Das Wirtschaftsministerium bietet dazu Zuschüsse für Umstrukturierungs- und Sanierungsberatung im Rahmen der RWP-Beratungsförderung für mittelständische Unternehmen an, die sich in Folge der Wirtschaftskrise bzw. zur Sicherstellung einer Finanzierung neu aufstellen oder sanieren müssen.

Anträge können direkt bei der NRW.BANK gestellt werden. 

 

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Beschäftigungssicherung und Beschäftigtentransfer 

Die Landesregierung unterstützt die bundesweite Aktion „Einsatz für Arbeit“. Mit Hilfe der Kurzarbeit können Entlassungen vermieden und Beschäftigte in Kurzarbeit qualifiziert werden. Ausführliche Informationen zum Thema Kurzarbeit bietet die Homepage des NRW-Arbeitsministeriums unter www.mags.nrw.de.

Ziel des Beschäftigtentransfers ist es, bei unvermeidbarem Personalabbau Arbeitslosigkeit zu verhindern. Ausführliche und praxisnahe Informationen zum Beschäftigtentransfer erhalten Sie auf der Internetseite des NRW-Arbeitsministeriums unter www.beschaeftigtentransfer.nrw.de.

 

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Rating-Selbstcheck für Unternehmen 

Die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen bieten einen Rating-Selbstcheck für Unternehmen an. Mit diesem Selbstcheck haben Unternehmen die Möglichkeit, ein Bild von der eigenen Bonität aus Sicht von Banken und Sparkassen zu machen. Dieses hilft, um  gut vorbereitet in das Kreditgespräch mit seiner Bank geht, kann deutliche Finanzierungsvorteile erzielen. Denn die Höhe der Kreditzinsen ist in Zukunft noch stärker von der Bonität der Kreditnehmer abhängig. Den Rating-Selbstcheck können Sie hier online durchführen.

 

weiterführende/zusätzliche Infos

Auf die Krise vorbereitet

Land und Bund bieten für mittelständische Unternehmen spezielle Hilfen wie Bürgschaften und Haftungsfreistellungen an. Für ein erstes vertrauliches Informationsgespräch hat das Land bei der NRW.BANK eine Infoline eingerichtet unter 0211/ 91741-4800.

nrw-international.de

Für Export-Unternehmen bündelt das Außenwirtschaftsportal von NRW.International viele Services und Infos. Mit Förderangeboten, Branchen- und Länderinformationen.

messen.nrw.de

Die Landesregierung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen gezielt bei ihrem Messeauftritt auf ausgewählten Leitmessen in ganz Deutschland. Hier finden Sie aktuelle Informationen zu Messebeteiligungen des Landes.

NRW.BANK

NRW fördert den Mittelstand. Die NRW.BANK bietet das gesamte Spektrum kreditwirtschaftlicher Förderprodukte.