Selbstständigkeit als neue Karriere-Chance
In Nordrhein-Westfalen können Erwerbslose vor einem Start in die Selbstständigkeit ein umfangreiches Beratungsangebot nutzen: Erste Anlaufstellen für Existenzgründer sind die STARTERCENTER NRW. Unter der Infoline der STARTERCENTER NRW (0180) 1 30 13 00 (3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz) beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter allgemeine Fragen zum Thema und vermitteln kompetente Ansprechpartner in den STARTERCENTER NRW.
Zuschüsse der Arbeitsagenturen
Einen Überblick über die Angebote für Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit bietet auch die Homepage der STARTERCENTER NRW. Unter www.startercenter.nrw.de stehen Informationen zu den Fördermöglichkeiten der Arbeitsagenturen bereit: beispielsweise zum Gründungszuschuss für Empfänger von Arbeitslosengeld I und zum Einstiegsgeld für Bezieher von Arbeitslosengeld II.
Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW
Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) ist ein Förderangebot für Gründerinnen und Gründer in Nordrhein-Westfalen. Es umfasst die finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Unternehmensberatern und erleichtert so das Gründen.
Gefördert werden 50 Prozent der Beratungskosten, bis maximal 400 Euro je Tagewerk. Es können in der Regel vier Tagewerke gefördert werden.
Für Interessenten, die ALG II beziehen, Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrern, die eine ALG-II-vergleichbare Einkommenslage nachweisen, gibt es günstigere Konditionen.
Interessenten können einen Förderantrag über die STARTERCENTER NRW oder die Kammern und Wirtschaftsförderungseinrichtungen stellen.
Die Zirkelberatung
Besonders Kleingründerinnen und -gründern mangelt es oft an Erfahrung. Sie benötigen gute und professionelle Beratung, um sicher in die Selbstständigkeit zu starten. Das übersteigt oft ihre finanziellen Möglichkeiten.
Hier unterstützt sie das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW mit der Zirkelberatung.
Unter der Anleitung erfahrener Gründungsberater werden individuelle Gründungskonzepte erstellt, optimiert und überprüft.
Das Land Nordrhein-Westfalen und die EU unterstützen die Teilnahme an der Zirkelberatung in der Regel mit 50 Prozent der Kosten, bis maximal 400 Euro.
Bei Interessenten, die ALG I oder II beziehen, Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrern, die eine ALG-II-vergleichbare Einkommenslage nachweisen, kann der Zuschuss erhöht werden. Und zwar auf 90 Prozent der Kosten, bis maximal 720 Euro.
Weitere Informationen für Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit bietet die landeseigene Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) unter www.gib.nrw.de.
Bei den STARTERCENTERN NRW erhalten Existenzgründer und junge Unternehmen Informationen, Beratung und Hilfe bei den Gründungsformalitäten.
Passende Förderangebote einfach über den Förderlotsen Nordrhein-Westfalen suchen.
Hier finden Sie aktuelle Veranstaltungen in NRW für Gründerinnen und Gründer und junge Unternehmen. Das Angebot reicht von Gründertagen, Messen, Seminaren und Workshops bis zu Gründerstammtischen.
Die Kultur- und Kreativwirtschaft in NRW hat eine neue Internet-Plattform mit aktuellen Brancheninfos, Tipps und Terminen auch für Gründer und junge Unternehmen.
Das Portal des Bundeswirt-
schaftsministeriums bietet zahlreiche Infos und Broschüren für Existenzgründer.