Mit der Meistergründungsprämie NRW fördert das Land Meisterinnen und Meister im Handwerk, die sich selbstständig machen, einen Betrieb übernehmen oder sich an einem bestehenden Unternehmen mit mindestens 50 Prozent beteiligen. Das Wirtschaftsministerium hat die Mittel für die Meistergründungsprämie Anfang 2006 trotz angespannter Haushaltslage um zwei Millionen Euro auf insgesamt 6,1 Millionen Euro erhöht.
Da die Meistergründungsprämie einen Anreiz zur Schaffung oder Sicherung von Beschäftigung geben soll, müssen Geförderte nach Ablauf von drei Jahren die Schaffung von mindestens einem zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz nachweisen. Gründungen werden zurzeit landeseinheitlich mit 7.500 Euro bezuschusst.
Der Antrag muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der zuständigen Handwerkskammer gestellt werden. Die Mittel werden nach einer Beratung durch die zuständige Handwerkskammer von der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) bewilligt. Weitere Informationen zur Meistergründungsprämie und Antragsformulare finden Sie unter www.lgh.de.
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