Effizienzvergleich
Die Landesregulierungsbehörde Nordrhein-Westfalen hat für die Strom- und Gasnetzbetreiber die Effizienzwerte gemäß § 31 Abs. 1 ARegV ermittelt. Diese werden netzbetreiberbezogen und in nicht anonymisierter Form in den folgenden Aufstellungen, getrennt nach Regulären Verfahren und Vereinfachten Verfahren sowie nach Strom und Gas aufgeführt:
Erweiterungsfaktor
Ein weiterer Parameter zur Ermittlung des Erweiterungsfaktors nach § 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 ARegV für Elektrizitätsverteilernetzbetreiber in der Zuständigkeit der Landesregulierungsbehörde Nordrhein-Westfalen ist festgelegt worden und am 14.04.2011 auf S. 116 des laufenden Jahrgangs des MBl. veröffentlicht worden.
Volatile Kostenanteile nach § 11 Abs. 5 AReG; hier: Verlustenergiekosten
Die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) beinhaltet auch eine Vorschrift zur Anpassung der Erlösobergrenze bei einer Änderung von volatilen Kostenanteilen nach § 11 Abs. 5 ARegV.
Die Landesregulierungsbehörde Nordrhein-Westfalen hat entschieden, ab der Erlösobergrenze 2011 und bis zum Ende der 1. Regulierungsperiode (=2013) die Beschaffungskosten für Verlustenergie Strom im Rahmen von volatilen Kostenenteilen bei der Ermittlung der Erlösobergrenze gesondert zu berücksichtigen. Hier finden Sie die im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichte Verfahrenseinleitung und den vollständigen Entwurf der Festlegung einschließlich Begründung. Schriftliche Stellungnahmen werden bis zum 09.12.2011 (Eingang) erbeten.
Kontakt:
Landesregulierungsbehörde Nordrhein-Westfalen
im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW
Referat V.B.4
40190 Düsseldorf
Tel.: +49 (0) 211 837-2704
Fax: +49 (0) 211 837-2756
E-Mail: info@landesregulierungsbehoerde.nrw.de